Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 1. Dezember 2006 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) - Drucksachen 016/2921, 016/3642 - die folgende Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/3642 angenommen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Grundsätze des am 3. März 2004 verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur technischen Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung auch auf die entsprechenden Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes zu übertragen und durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass auch in diesem Bereich der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in angemessener Weise gewährleistet ist."