Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung

Bundesministerium für Gesundheit Bonn, den 3. November 2004
und Soziale Sicherung
Bundesministerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich den

Das Bundeskabinett hat diesem Bericht heute zugestimmt.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat den gesetzlichen Auftrag, im Abstand von drei Jahren den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und die Umsetzung der Empfehlungen und der Vorschläge des Ausschusses für Fragen der Pflegeversicherung zu berichten.

Der Dritte Bericht gibt einen umfassenden Überblick und Detailinformationen über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie über die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 2001 bis 2003.

Der Bericht wurde auch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt.


Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt