Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 30. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/3643 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007) - Drucksachen 016/3437, 016/3651 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. In der Bezeichnung des Gesetzentwurfs wird die Kurzbezeichnung ;,(InvZulG 2007)" ersatzlos gestrichen.
- 2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- a) Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender neuer Doppelbuchstabe cc eingefügt:
- cc) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
"Für nach dem 31. Dezember 2006 begonnene Erstinvestitionsvorhaben verringert sich der Bindungszeitraum auf drei Jahre, wenn die beweglichen Wirtschaftsgüter in einem begünstigten Betrieb verbleiben, der zusätzlich die Begriffsdefinition für. kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU (Nr. ) L 124 S. 36) im Zeitpunkt des Beginns des Erstinvestitionsvorhabens erfüllt.""
- cc) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
- b) Der bisherige Doppelbuchstabe cc wird Doppelbuchstabe dd.
- a) Nach Doppelbuchstabe bb wird folgender neuer Doppelbuchstabe cc eingefügt:
Fristablauf: 29.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 739/06 (PDF)