Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetz es
Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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