Empfehlungen der Ausschüsse Fz zu Punkt 78 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau von Beginn des Jahres 2005 an für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau