Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung des Lärms durch Güterverkehr auf der Schiene

Der Ministerpräsident Mainz, den 5. Dezember 2006
des Landes Rheinland-Pfalz

An den
Präsidenten des Bundesrates

Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine


einzubringen.
Ich bitte Sie, diesen Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006 zu setzen und eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung des Lärms durch Güterverkehr auf der Schiene

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung

:

Die Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene ist seit Jahren ein vorrangiges Ziel der europäischen und deutschen Verkehrspolitik. Derzeit nimmt der Gütertransport auf der Schiene deutlich zu; auch die Prognosen gehen von einem deutlichen Wachstum des Schienengüterverkehrs aus.

Während bei Neu- und Ausbaumaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen im Sinne einer Lärmvorsorge vorgesehen werden müssen, ist die an den bestehenden Hauptstrecken lebende Bevölkerung erheblichen und weiter zunehmenden Lärmbelastungen ausgesetzt.

Die breite öffentliche Unterstützung für eine Fortsetzung der Politik zur Stärkung des Schienengüterverkehrs könnte gefährdet sein, wenn die daraus resultierenden Lärmbelastungen nicht intensiver als bislang bekämpft werden.

Seit dem Jahr 1999 setzt die Bundesregierung ein Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenstrecken um. Die erwarteten Gesamtkosten für alle passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken liegen aber bei rund 2 Mrd. Euro, so dass bei Fortsetzung der bisherigen Förderpraxis nahezu 30 Jahre notwendig wären, um die Sanierung abzuschließen. Hinzu kommt, dass punktuelle Lärmsanierungsmaßnahmen keine flächenhafte Wirkung entfalten, sie sind im Übrigen nicht überall möglich und teilweise sehr kostenintensiv.

Die Anstrengungen müssen sich daher verstärkt auf die Bekämpfung des Schienenlärms an der Quelle richten. Ursache der erheblichen Lärmbelastungen durch Güterzüge sind insbesondere alte, mit Graugussbremsen versehene Güterwagen. Eine Umrüstung dieser Güterwagen auf lärmarme Kunststoff-Verbundbremsen (so genannte K-Sohlen) ist in der Lage, die Lärmemissionen zu halbieren, weil sie für glatte Radlaufflächen sorgt. Dadurch wird nicht nur beim Bremsen, sondern auch bei der normalen Fahrt weniger Lärm abgestrahlt. Deshalb sollte neben der Weiterführung des Lärmsanierungsprogramms, das im Übrigen auch zur Erprobung insbesondere von Dämpfungselementen an der Schiene selbst geöffnet werden sollte, auch ein Sonderprogramm zur schnelleren Umrüstung alter Güterwagen eingerichtet werden.

Nach Angaben der DB AG müssten insgesamt (DB AG und andere Fahrzeughalter und Eisenbahnunternehmen) etwa 135.000 Wagen, die noch länger als 4 Jahre im Einsatz sind umgerüstet werden. Bei einem Investitionsbedarf von rund 4.000 Euro pro Wagen ergibt dies einen Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 540 Mio. Euro. Eine Finanzierung der Umrüstung allein durch die Eisenbahnen würde die Kosten des Schienengüterverkehrs erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene beeinträchtigen und zu unerwünschten Verlagerungen auf die Straße führen.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob durch die Einführung einer Umweltkomponente in das Trassenpreissystem der DB Netz AG ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden kann nur noch lärmarme Güterwagen und Lokomotiven einzusetzen. Dabei kommt es darauf an, ein möglichst verwaltungseinfaches Verfahren zu finden.

Bei zunehmendem grenzüberschreitendem Schienengüterverkehr wird eine volle Wirksamkeit nur erreicht, wenn auch die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission selbst das Ziel einer schnellen Umrüstung unterstützen. Auf der EU-Ebene ist deshalb die Einführung von Umrüstprogrammen ebenfalls zu prüfen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, bei der EU-Kommission entsprechend vorstellig zu werden.