Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1602 Titel 687 03 - Projektbezogene Beiträge an internationale Organisationen -
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 29. November 2006
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Finanzen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BHO beim Kap. 1602 Tit. 687 03 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 24 Mio. € (in den Jahren 2007 2010 je 6.000 T€) erteilt hat.
Im Rahmen der Klimakonferenz in Nairobi hat die deutsche Delegation unter der Führung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Herrn Sigmar Gabriel, zusätzliche Beiträge an den "Global Energy Efficiency and Renewable Energy Fund" zur Unterstützung des Post-Kyoto-Prozesses verbindlich zugesagt. Bei diesem Fonds geht es inhaltlich darum, den Entwicklungsländern die für ihre Entwicklung notwendige Energie zugänglich zu machen klimaschädlichen Entwicklungen vorzubeugen und konkrete Angebote für Technologietransfers zu unterbreiten. Der Fonds übernimmt die Kreditrisiken bei Investitionen in effiziente und erneuerbare Energien in Entwicklungsländern und soll ein Investitionsvolumen von bis zu 1 Mrd. € anstoßen.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung war zu erteilen, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die im Post-Kyoto-Prozess getroffenen Vereinbarungen zu schaffen. Da die Maßnahme bereits auf dem am Freitag, den 17. November 2006, zu Ende gehenden Klimagipfel in Nairobi verkündet wurde, konnte eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller