Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1110 Titel 681 01 -Versorgungsbezüge für Beschädigte - bis zur Höhe von 8 Mio. Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 10. Dezember 2009
Steffen Kampeter

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1110 Titel 681 01 -Versorgungsbezüge für Beschädigte - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 8 Mio. € zu leisten.

Eine im Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgte Titelüberschreitung in Höhe von rd. 12,2 Mio. € wäre bei rechtzeitiger Antragstellung ebenfalls genehmigt worden.

Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Leistungsbezieher nicht in dem Umfang abgenommen hat, wie bei der Haushaltsaufstellung 2009 erwartet worden ist.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Absatz 2 SGB VI i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter