Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter Berlin, den 8. Dezember 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1225 Titel 632 03 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 20.543 T€ zu leisten.
Aus dem vorgenannten Titel erfolgt die Erstattung für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes durch die Länder.
Die höheren Ausgaben sind Folge der Erhöhung des Bauvolumens und der Novellierung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Verwaltungsvereinbarungen.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter