Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen
(Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der am 11. Juni 2004 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 458/04(B) HTML PDF .*)


*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.