Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie und Senioren

Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie und Senioren ist neu zu wählen, da der bisherige Vorsitzende aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen,

zur Vorsitzenden des Ausschusses für Familie und Senioren für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.