Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2005
Bundesausgaben für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG); Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 3004 Titel 632 12
(BAföG - Zuschüsse an Studierende)

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 1. Dezember 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 3004 Tit. 632 12 bis zur Höhe von 26.000 T€ erteilt hat.

Nach dem BAföG haben Studierende einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung.

Die zusätzlichen Ausgaben sind unvorhergesehen, weil entgegen den Erwartungen bei der Haushaltsaufstellung und im Unterschied zum Haushaltsjahr 2004 in diesem Jahr keine vermehrten Rückflüsse aus Rückforderungen wegen Nichtdeklaration von Vermögen erkennbar sind. Zudem haben sich die Ausgaben durch konjunkturbedingte Faktoren wie Arbeitslosigkeit der Eltern oder Rückgang der Einkommen und eine damit verbundene stärkere Inanspruchnahme erhöht.

Die Mehrausgaben sind unabweisbar, weil es sich um Rechtsverpflichtungen aus einem Leistungsgesetz handelt und Zahlungen monatlich im Voraus zu leisten sind. Die zur Verfügung stehenden Ansätze sind in Kürze erschöpft.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller