Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007 - Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1112 Titel 632 11 - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 4. Dezember 2007
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1112 Titel 632 11 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 50 Mio. € zu leisten.

Die nicht auszuschließenden höheren Ausgaben ergeben sich insbesondere aus einer weniger günstigen Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5 und 6 SGB II.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller