Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 29. April 2005 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 203/05(B) HTML PDF .*)


*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.