830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Investmentbranche kommt eine erhebliche Bedeutung für die europäischen Finanzmärkte zu. Der Bundesrat begrüßt daher die Vorlage des Weißbuchs und die darin zum Ausdruck gebrachte Absicht der Kommission, den Binnenmarktrahmen für Investmentfonds unter Berücksichtigung grundlegender struktureller Veränderungen, einer sich beschleunigenden Marktdynamik und modifizierter Anlegerbedürfnisse auszubauen und seine Wirksamkeit sicherzustellen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Die Ausführungen in Abschnitt 1.1 des Weißbuchs zur Vereinfachung des Anzeigeverfahrens bei grenzübergreifendem Vertrieb zielen in die richtige Richtung. Die Kommission beabsichtigt, Vorschläge zur Änderung der Artikel 44 bis 47 der OGAW-Richtlinie (Richtlinie 085/611/EWG) vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollte näher geprüft werden, ob nicht nur der Informationsaustausch, sondern das gesamte Anzeigeverfahren
- in Anlehnung an das Modell der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) - direkt zwischen den beteiligten Aufsichtsbehörden abgewickelt werden könnte. Die Einführung eines zwischenbehördlichen Anzeigeverfahrens könnte zu einer Verbesserung der Aufsichtskooperation und zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung im Interesse der betroffenen Marktteilnehmer führen.
- 3. - Die Erleichterung grenzüberschreitender Fondsfusionen (Abschnitt 1.2 des Weißbuchs) wird möglicherweise Regelungen über steuerneutrale Fusionen von inländischen auf ausländische Sondervermögen und umgekehrt sowie von Investmentkapitalgesellschaften zur Folge haben. Dies darf aber im Ergebnis nicht zu einem Verlust von Steuersubstrat der Bundesrepublik Deutschland führen.
- 4. - In Abschnitt 1.4 des Weißbuchs werden Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des "EU-Passes" für Verwaltungsgesellschaften vorgeschlagen. Zur Förderung des Wettbewerbs sollten regulatorische Hemmnisse für die grenzüberschreitende Fondsauflegung und -verwaltung ausgeräumt werden, soweit ihre Aufrechterhaltung nicht aus Aufsichts- oder Anlegerschutzgründen erforderlich ist.