Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/10894 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Drucksache 016/10569 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 05.12.08
Initiativgesetz des Bundestages