Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.