Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat hegt nach wie vor Zweifel an der Erforderlichkeit insbesondere des Umfangs der derzeit bestehenden zeitlich befristeten Verordnung, die mit der vorgeschlagenen Verordnung in eine zeitlich unbefristete und mit Ergänzungen und erhöhten Qualitätsanforderungen versehene Regelung umgewandelt werden soll. Er verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 621/05(B) ) zum Informationsgesellschaftsstatistikgesetz, mit dem die bestehende Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.
Der Bundesrat erkennt andererseits an, dass den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine wichtige Rolle für Wachstum und Produktivität der Wirtschaft zukommt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten u. a. für den vereinbarten i2010-Benchmarking-Rahmen Schlüsselindikatoren ausgearbeitet, die harmonisierte Daten über den IKT-Bereich voraussetzen.
Der Verordnungsvorschlag sieht ausdrücklich vor, dass die im Rahmen von Durchführungsverordnungen festzulegende Variablenliste nicht alle Jahre zur Gänze erhoben werden muss. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass von dieser Möglichkeit mindestens insoweit Gebrauch gemacht wird, dass der Kostenrahmen des geltenden Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes nicht ausgeweitet wird. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass die neue Variable Migrationshintergrund besonders aufwendig zu erheben ist.
Während die Mitgliedstaaten beim Erhebungsmodul 1 "Unternehmen" aggregierte Daten an EUROSTAT zu liefern haben, sieht der Verordnungsvorschlag bezüglich Modul 2 "Einzelpersonen, Privathaushalte" die Lieferung von Einzeldatensätzen der Mitgliedstaaten an EUROSTAT vor. Eine überzeugende Begründung für eine derartige Lieferung von Einzeldaten ist für den Bundesrat nicht ersichtlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen dafür einzutreten, dass die Lieferung von aggregierten Daten beibehalten wird.
Der Verordnungsvorschlag sieht keine zeitliche Befristung vor. Angesichts des raschen technischen Wandels und des schnellen Erreichens von Sättigungsgrenzen ist eine unbefristete Erhebung auch unter Kostengesichtspunkten unangemessen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, sich für eine zeitliche Befristung einzusetzen.