Beschluss des Bundesrates Gesetz zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA

Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.