Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV
Punkt 35b der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu § 15 Satz 1
§ 15 Satz 1 ist wie folgt zu fassen:
"Diese Verordnung tritt am ... [einsetzen: "1. Januar 2009", wenn vor dem 31. Dezember 2008 verkündet worden ist; ansonsten einsetzen: "Tage nach der Verkündung"] in Kraft."
Begründung
Die Unternehmen der Mineralölbranche haben sich auf die Einführung der geänderten Kraftstoffqualitäten vorbereitet, so dass der Einführung zum 1. Januar 2009 nichts im Wege steht.