Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.