Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 27. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/6427 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007) - Drucksachen 016/6390, 016/6391 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. In Artikel 1 Nr. 1 wird die Zahl "270 500 000 000" durch die Zahl "272 270 000 000" ersetzt.
2. In Artikel 1 Nr. 2 wird die Zahl "14 432 000 000" durch die Zahl "14 433 000 000" ersetzt.
Den Einzelplänen 04, 11, 32 und 60 hat der Deutsche Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/6427 - zugestimmt.
Der Nachtrag zum Gesamtplan ist als Anlage beigefügt (Im PDF-Dokument).
Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 700/07 (PDF)