Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 16. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/7151(neu) - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 016/6741 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 633/07 (PDF)