Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. Dezember 2003 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
a) die Forschung zu verstärken, um einfache und kostengünstige Nachweismethoden
- für die Herkunft von "gefiltertem Honig" und
- für die Verschneidung von Honig mit "gefiltertem Honig" zu entwickeln,
b) spätestens 2 Jahre nach Erlass der neuen Verordnung zu berichten,
- welche Methoden geeignet sind, die Herkunft von "gefiltertem Honig" bzw. die unerlaubte Vermischung von Honig mit "gefiltertem Honig" sicher zu erkennen,
- welche Auswirkungen die Einführung der neuen Verkehrsbezeichnung "gefilterter Honig" auf die Produktion und den Absatz von deutschem Honig hat.