Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (CIWIN) zur Kenntnis und bekräftigt die in seiner Stellungnahme vom 16. Februar 2007 - BR-Drucksache 938/06(B) - unter Ziffer 7 zum Ausdruck gebrachte Haltung, dass das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen (WINKI/CIWIN) vorrangig einen Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten leisten solle, zur Steuerung von Warnmeldungen zu den Infrastrukturen hingegen die bereits bestehenden Meldesysteme der EU genutzt werden sollen und daher kein Bedarf für den Aufbau einer weiteren eigenständigen Meldestruktur bestehe.
- 2. Zumindest im Bereich der industriellen Anlagen bestehen sowohl für den Austausch von Informationen über die bei der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Folgen gesammelten Erfahrungen als auch für die Unterrichtung von betroffenen Nachbarstaaten im grenzüberschreitenden Störfall bereits ausreichende Regelungen, z.B. die Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG i. V. m. 2003/105/EG), das UNECE-Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen oder das von der Kommission unterhaltene Warnsystem "ECURIE".
Zu diesen bereits bestehenden Warn- und Informationsmechanismen würde unnötigerweise ein weiterer hinzugefügt. Der administrative Aufwand für die Behörden würde steigen, die Fehleranfälligkeit wegen parallel existierender Mechanismen erhöht.
- 3. Die Ausweitung der CIWIN-Informationsnetze auf Bereiche, die außerhalb des Energie- und Verkehrssektors liegen, die keine kritischen Infrastrukturen darstellen, wäre auf Mitgliedstaaten-Ebene mit erhöhtem Personaleinsatz verbunden und ist daher unabhängig von den obigen Ausführungen in jeden Fall abzulehnen. Die Bündelung dieser Informationen auf EU-Ebene bedingt einen erhöhten bürokratischen Aufwand bei den Mitgliedstaaten. Warn- und Informationsnetze sind in diversen Fachbereichen auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereits eingeführt und mit Informationssystemen auf EU-Ebene verknüpft. Die Schaffung einer weiteren parallelen Informationseinheit auf EU-Ebene erscheint hier zweifelhaft.
- 4. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung sicherzustellen, dass jedenfalls nur die im Anhang I des Richtlinienvorschlags (BR-Drucksache 773/08 (PDF) ) als kritische Infrastrukturen aus den Sektoren Energie und Verkehr genannten als Gegenstand des Warn- und Informationsnetzes (CIWIN) festgelegt werden.