Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/3971 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO - Drucksache 015/3349 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 26.11.04
Erster Durchgang: Drucksache. 324/04 (PDF)