Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 8. Juli 2005 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 435/05(B) .*)