Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005 Unterrichtung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1509 Titel 671 42 - Versorgung mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) -
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 23. November 2005 beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung seine Einwilligung nach Art. 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2005 bei Kap. 1509 Tit. 671 42 - Versorgung mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) - in Höhe von bis zu 6 Mio. € erteilt hat.
Die Mehrausgabe beruht auf einem Anstieg der Aufwendungen für die Versorgung von Leistungsempfängern mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 11 BVG.