Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004 Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage

1. Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen.

Begründung

Mit diesem Gesetz versucht die Bundesregierung innerhalb nur eines Jahres erneut, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Bereits im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes waren drastische Einschnitte vorgesehen, indem die Eigenheimzulage nur noch Familien mit Kindern gewährt werden sollte.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 sollte die Eigenheimzulage völlig beseitigt werden. Mit dieser unberechenbaren Politik wird die Planungssicherheit der Bürger, die Wohneigentum bilden wollen, wie auch der Bauwirtschaft nachhaltig beeinträchtigt.

Zudem wurde die Eigenheimzulage durch das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz 2004 in weitaus stärkerem Maße abgesenkt als andere Subventionen. Während andere Subventionen in Anlehnung an die Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück um 12 v.H. abgesenkt wurden, kam es bei der Eigenheimzulage zu einer Reduzierung des Fördervolumens um nahezu ein Drittel. Damit wurde bereits ein überproportionaler Beitrag zum Subventionsabbau geleistet.

Diese Senkung der Eigenheimzulage wurde außerdem mit einer grundlegenden Umstrukturierung verbunden. Seit Beginn dieses Jahres wird der Erwerb von Altbauten in gleichem Umfang gefördert wie die Errichtung eigengenutzter Wohnungen. Damit wurde der Entwicklung des Wohnungsbestands ausreichend Rechnung getragen.