Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen,
zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz einen
Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetz es nicht zu stellen.
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