Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale die GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:,

Initiativgesetz des Bundestages