Punkt 6 der 867. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2010
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 1 der Drucksache 831/1/09 wie folgt beschließen:
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben soll. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.
Das Recht sollte klar zum Ausdruck bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist.
Wenn Kinder innerhalb und außerhalb von Betreuungseinrichtungen spielen, verursachen sie Geräusche, Lärm und Krach. Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.
Eine klare gesetzgeberische Wertung, dass Kinderlärm sozialadäquat ist, kann nach Meinung des Bundesrates dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden. Abwehransprüche sollten auf seltene Einzelfälle beschränkt bleiben.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher zu prüfen, ob und wie das geltende Bundesrecht verbessert werden kann, um diese Ziele zu erreichen.
Zudem sollte eine Änderung der Baunutzungsverordnung dahingehend erwogen werden dass Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke in reinen Wohngebieten nicht mehr nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sondern im Regelfall zulässig sind.