Punkt 35a der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ( § 50 Abs. 3 EnergieStG)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am Biokraftstoffmarkt bis einschließlich 2011 um eine Aussetzung der gem. § 50 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes vorgesehenen Steuerstufen für Biodiesel und Pflanzenöl.
Begründung
Branchenverbände haben im Laufe des Jahres über eine Unterkompensation von Biodiesel auf Rekordniveau berichtet. Ein nunmehr vorliegender Zwischenbericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoff- und Bioheizstoffen 2008 vom 12. November 2008 (BT-Drs. 016/10964) weist für Biodieselgroßanlagen für den Zeitraum Januar bis September 2008 je nach betrachteter Anlagenart eine Unterkompensation zwischen 6,68 und 10,76 Cent je Liter aus. Für Biodiesel und Pflanzenöl in Kleinanlagen wurde eine Unterkompensation von 23,6 und 20,2 Cent je Liter festgestellt. Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert (vgl. BR-Drs. 764/07(B) , BR-Drs. 007/08(B) ), auf Grund einer Unterkompensation die jährlichen Steuererhöhungen anzupassen bzw. auszusetzen.
Der Zwischenbericht zeigt auf, dass insbesondere die mittelständische Biokraftstoffbranche durch die gegenwärtige Situation auf den Biokraftstoffmärkten stark gefährdet ist. Eine dreijährige Aussetzung der vorgesehenen Steuerstufen würde zumindest vorübergehend für eine Entlastung der derzeit wirtschaftlich bedrohten Biokraftstoffhersteller sorgen und eine weitere Eskalation bis hin zum Abbau staatlich geförderter Anlagen vermeiden. In der Zwischenzeit sollten geeignete Strategien entwickelt werden, die der mittelständischen Biokraftstoffbranche mittel- und langfristige Perspektiven aufzeigen können. Dabei sollte bedacht werden, dass beispielsweise mit der Erhaltung der etwa 600 mittelständischen dezentralen Pflanzenölmühlen in Deutschland neben der regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum und den damit zusammenhängenden Arbeitsplätzen zudem ein nicht unwesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.