Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat den Agrarausschuss in Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz umbenennt.
Begründung
In den sechzehn ständigen Ausschüssen des Bundesrates ist der Verbraucherschutz bis heute nicht namentlich verankert. Der Verbraucherschutz hat in den letzten Jahren insbesondere auch in der Gesetzgebungsarbeit einen großen Bedeutungszuwachs erfahren. Dies spiegelt sich wider in der Umbenennung des früheren Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (seit 2005 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und in der Einrichtung einer Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK).
Die Umbenennung des Agrarausschusses soll dieser Entwicklung Rechnung tragen. Die Beteiligung des Ausschusses soll sich entlang der Linie der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz orientieren. Eine materielle Erweiterung der Aufgaben ist damit nicht verbunden.