Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16. Februar 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Verringerung alkoholbedingter Schäden die diesbezüglichen Aktivitäten der Mitgliedstaaten flankierend unterstützen und ergänzen möchte.
- 2. Der Bundesrat betrachtet mit Sorge Tendenzen der Vereinheitlichung der mitgliedstaatlichen Gesundheitspolitiken. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips muss die Entscheidung über konkrete gesundheitspolitische Einzelmaßnahmen den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Die unterschiedlichen kulturellen Gewohnheiten in Bezug auf den Alkoholkonsum erfordern regionale und nationale Lösungsansätze, die nicht europaweit standardisiert werden können.
- 3. Der Bundesrat betont die Verantwortung sowohl des Rates bei der Formulierung seiner Handlungsaufträge als auch der Kommission bei ihren Maßnahmen, das Subsidiaritätsprinzip zu beachten sowie die regionalen und nationalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten zu respektieren.
- 4. Die gesundheitlichen Risiken schädlichen und riskanten Alkoholkonsums sind schon seit langem Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass sich die Kommission unter anderem für gezielte Informationen ausspricht und sich durch Konsultationen mit internationalen Organisationen an dieser wichtigen Debatte beteiligt. Dabei steht es außer Frage, dass gerade junge Menschen frühzeitig auf die Gefahren des Alkoholkonsums hingewiesen werden müssen, denn die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Alkohols treffen Kinder und Jugendliche in besonderem Maße.
- 5. Mit verschiedenen Maßnahmen und Aktionen zur Reduzierung des riskanten Alkoholkonsums tragen Bund und Länder zu einer Verringerung der alkoholbedingten Schäden bei. So gibt es sowohl auf der Länder- wie auf Bundesebene Bewusstseinskampagnen zum verantwortungsvollen Alkoholkonsum. Besonders angesprochen wird dabei die Punktnüchternheit, beispielsweise im Bereich des Arbeitslebens, in Verbindung mit Medikamentengebrauch oder in der Schwangerschaft. An Kinder und Jugendliche, die bereits durch exzessiven Alkoholkonsum aufgefallen sind, wendet sich das Bundesmodellprojekt "HaLT - Hart am Limit", an dem sich mehrere Länder beteiligen. Den Kindern und Jugendlichen wird hier eine umfassende Beratung angeboten. Außerdem wird auf der kommunalen Ebene durch Informations- und Präventionskampagnen eine erhöhte Sensibilität beim Thema Alkoholkonsum unter Jugendlichen geschaffen. Besonderes Augenmerk gilt der Reduzierung alkoholbedingter Unfälle im Straßenverkehr, die in hohem Maße jugendliche Verkehrsteilnehmer treffen oder von ihnen verursacht werden.