Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG) - Antrag der Länder Hessen und Thüringen -

840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007

A.

Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - ( § 129 Abs. 1 StGB), Nr. 2 Buchstabe a (§ 129a Abs. 5 Satz 2 StGB)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Folgeänderungen:

Begründung (nur für das Plenum):

Durch Streichen der Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer" in § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB wird die früher geltende Regelung (§ 129a Abs. 3 StGB a.F.) vollständig wieder hergestellt. Es erscheint geboten, die Wiedereinführung der Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung - wie im früher geltenden Recht - auch für § 129 StGB vorzusehen.

B.