Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 14. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass ich auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt habe, bei Kap. 1702 Tit. 632 01 - Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6.710.000 € zu leisten.
- Die üpl. Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen gegenüber den Ländern nach dem Gräbergesetz. Der Ansatz wurde überschritten, da die Höhe der zu erstattenden Ruherechtsentschädigungen vom Antragsverhalten der Berechtigten und von den Entscheidungen der zuständigen Landesbehörden abhängig ist und bei der Haushaltsaufstellung nur geschätzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller