Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -Punkt 13 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Der Bundesrat möge beschließen, den Gesetzentwurf nach folgender Maßgabe einzubringen:
Zu Artikel 2 Nr. . 6, 10, 12, 23 (Anhang Nr. 2.1, 2.8, 2.10, 4.5 der 4. BImSchV)
Artikel 2 Nr. . 6, 10, 12, 23 sind zu streichen.
Folgeänderungen:
a) In Artikel 2 ist die Nummerierung der nachfolgenden Nummern anzupassen.
b) In der Begründung "Zu Artikel 2" ist die Einzelbegründung "Zu Nummer 6, 10, 12, 23 " zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Annahme der o.g. Nummern hätte zur Folge, dass auch im Baurecht Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssten.