Punkt 23 der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014
Der Bundesrat möge gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene auf eine kritische Überprüfung und Absenkung der ab 2030 für Deutschland vorgesehenen Emissionsreduktionsverpflichtungen für Ammoniak und Methan hinzuwirken. Eine Vielzahl an Emissionsminderungsmaßnahmen ist in Deutschland bereits umgesetzt oder zur Umsetzung vorgesehen. Dies betrifft auch einen Großteil der im Anhang III genannten Maßnahmen. Nach Einschätzung des Bundesrates ist auch durch die Umsetzung der verbleibenden vorgeschlagenen Maßnahmen nach Anhang III die zur Erreichung der Zielsetzung erforderliche Emissionsreduktion nicht zu erwarten. Außerdem erscheint es nicht sachgerecht, diese Maßnahmen flächendeckend anzuwenden, da regionale und strukturelle Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Methanemissionen aus der Tierhaltung entstehen überwiegend im Verdauungstrakt von Wiederkäuern und können nur in sehr begrenztem Maße gemindert werden. Die sehr hohen Emissionsminderungsziele für Ammoniak und Methan können zu einem Abbau der Tierbestände und einer massiven Verlagerung der tierischen Erzeugung in Drittländer mit geringeren Umweltschutzanforderungen führen. Dies stellt aus globaler Sicht keinen sinnvollen Lösungsansatz dar und sollte vermieden werden.