Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Punkt 28 der 828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
A
1. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
B
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss haben von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.
Begründung:
Im Hinblick auf eine in Vorbereitung befindliche Stellungnahme mehrerer Länder für das Plenum am 24. November 2006 wird von einer Empfehlung abgesehen.