Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 1. Juli und 29. Oktober 2004 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.