- - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
- - Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten COM (2013) 114 final sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
- - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
919. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2014
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 8
In Nummer 8 ist nach dem fünften Spiegelstrich folgender Spiegelstrich einzufügen:
"- darauf hinzuwirken, dass die Entwicklung und Erstellung harmonisierter Standards auf Basis klar zu konkretisierender Ziele erfolgt, die an den spezifischen Ursachen bisheriger Datenprobleme ausgerichtet sind,"
Begründung (nur für das Plenum):
Die Kommission nennt als Voraussetzung für eine hohe Qualität bei der Überwachung und Koordinierung der EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik "das Vorhandensein und die Qualität vergleichbarer, kohärenter, an der Periodenrechnung orientierter Daten für die staatlichen Einheiten". Die Entwicklung einheitlicher Standards muss mithin an den Ursachen bislang bemängelter Datenqualität und fehlender Vergleichbarkeit ansetzen. So bieten die vorgeschlagenen IPSAS in vielen Bereichen zu viele Wahlmöglichkeiten und laufen somit dem Ziel einer einheitlichen Datengrundlage genau zuwider. Ebenso ist kein System immun gegen Betrug bzw. werden auch neue, aber ungleich umgesetzte oder interpretierte Standards zu nicht vergleichbaren Ergebnissen führen.
2. Zu Nummer 8
In Nummer 8 ist nach dem neuen Spiegelstrich folgender Spiegelstrich einzufügen:
"- dafür Sorge zu tragen, dass die wesentliche Ausgestaltung der zu vereinbarenden Standards durch staatliche statt private Gremien erfolgt,"
Begründung (nur für das Plenum):
An dieser Stelle werden die unter Nummer 7 der beantragten Entschließung dargelegten Bedenken hinsichtlich eines Einflusses privater Organisationen als Forderung gegenüber der Bundesregierung aufgegriffen.