- - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
- - Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten - COM (2013) 114 final sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
- - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
- - Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten - COM (2013) 114 final sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
- 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die verbindliche Vorgabe harmonisierter europäischer Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (sogenannte EPSAS) auf allen Ebenen der Mitgliedstaaten der EU anstrebt. Mit dem von ihr vorgelegten Bericht bringt sie zum Ausdruck, dass sie die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS) als geeignete Grundlage für die Entwicklung einheitlicher europäischer Buchführungsgrundsätze ansieht.
- 2. Mit der Einführung von EPSAS würden auch einheitliche und verbindliche Standards für das Rechnungswesen in den Ländern festgelegt.
- 3. Die Budgethoheit der Länder gehört zu den verfassungsrechtlich verankerten Fundamentalprinzipien im föderalen Staatsaufbau Deutschlands. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch auf europäischer Ebene jede Form der Regulierung des öffentlichrechtlichen Rechnungswesens dem Grundsatz der Haushaltsautonomie Rechnung tragen muss.
- 4. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck daran, dass der nationale Gesetzgeber in Deutschland aus guten Gründen die Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme für den staatlichen Bereich im Haushaltsgrundsätzegesetz ermöglicht hat.
- 5. Der Bundesrat wird den weiteren Prozess zur Erarbeitung der EPSAS eng begleiten. Der Bundesrat hält es für unbedingt notwendig, dass bei den weiteren Überlegungen zu diesem Vorhaben Kosten-Nutzen-Aspekte maßgeblich berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist der Umstellungsaufwand, den die Kommission für jeden Mitgliedstaat mit bis zu 0,1 v.H. im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt - für Deutschland also von bis zu 2,65 Milliarden Euro - schätzt, eine zentrale Kenngröße, die im weiteren Verfahren einer kritischen Überprüfung unterzogen werden muss.
- 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit Blick auf die Tragweite des Vorhabens im Vorfeld ein ergebnisoffener Diskurs und Abwägungsprozess zu möglichen Handlungsbedarfen und -maßnahmen erfolgen muss. Aus Sicht des Bundesrates sind dabei in jedem Fall zunächst Ursachen für Lücken, Schwächen und Inkohärenzen in der Finanzberichterstattung der Mitgliedstaaten zu identifizieren und darauf ausgerichtete Optimierungsstrategien zur Diskussion zu stellen.
- 7. Der Bundesrat hält es für bedenklich, dass von Seiten der Kommission eine möglichst umfängliche Übernahme der IPSAS angestrebt wird und über eine enge Kooperation mit dem IPSAS-Board privaten Organisationen weitreichende Einwirkungsmöglichkeiten auf den öffentlichen Sektor eingeräumt würden, zumal mit den Standards staatlicher Doppik ein im Gegensatz zu den IPSAS bereits vollständig ausgearbeitetes Regelwerk zur Verfügung steht.
- 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- - in jedem Fall sicherzustellen, dass die in Deutschland bestehenden Optionen der Haushaltswirtschaft und Rechnungslegung erhalten bleiben,
- - darauf hinzuwirken, dass die etwaige Einführung einheitlicher europäischer Buchführungs- und Bilanzierungsstandards dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Budgethoheit der Länder Rechnung trägt und die Aufstellung, den Inhalt und die Ausführung der Haushaltspläne der Länder nicht berührt,
- - zu gewährleisten, dass es zu keiner Schwächung der Kontrollmöglichkeiten der Parlamente der Länder im Haushaltsvollzug kommt,
- - darauf hinzuwirken, dass bewährte deutsche Rechnungslegungsgrundsätze ausreichend Berücksichtigung finden,
- - dafür Sorge zu tragen, dass der weitere Prozess auf der Grundlage von eingehenden Bedarfs- und Zielerreichungsanalysen und Kosten-Nutzen-Untersuchungen vonstattengeht,
- - darauf hinzuwirken, dass die Entwicklung und Erstellung harmonisierter Standards auf Basis klar zu konkretisierender Ziele erfolgt, die an den spezifischen Ursachen bisheriger Datenprobleme ausgerichtet sind,
- - dafür Sorge zu tragen, dass die wesentliche Ausgestaltung der zu vereinbarenden Standards durch staatliche statt private Gremien erfolgt,
- - die Länder fortlaufend, umfassend und frühestmöglich zu beteiligen und sie insbesondere rechtzeitig vor einer Zustimmung der Bundesregierung zu entsprechenden Rechtsakten zu konsultieren,
- - die Belange und Erfahrungen der Länder und Kommunen einzubeziehen und dies über die Einbindung der zuständigen bestehenden oder ggf. neu einzurichtenden Abstimmungsgremien sicherzustellen,
- - vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte jede zusätzliche finanzielle Belastung von Bund, Ländern und Kommunen besonders kritisch zu hinterfragen sowie
- - Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte, die durch die etwaige Einführung einheitlicher europäischer Rechnungsführungsgrundsätze entstehen, finanziell auszugleichen, da diese im internationalen Bereich, für den die Bundesregierung die Verantwortung trägt, ausgelöst werden.