865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009
A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bedauert, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage die allein von den Arbeitgebern zu finanzierende Insolvenzgeldumlage trotz der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise drastisch erhöht werden muss und damit die Lohnzusatzkosten der Unternehmen zu einer sehr unpassenden Zeit steigen müssen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dass gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Umlagesatzes mit dem Ziel zu überprüfen, die Höhe der Umlage von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln. Statt der Ausrichtung an dem im Folgejahr voraussichtlich benötigten Budget könnte beispielsweise eine Ausrichtung an dem über einen normalen Konjunkturzyklus hinweg erforderlichen Budget erfolgen. Die Folge wäre eine Rücklagenbildung - etwa bei der Deutschen Bundesbank - in konjunkturell guten Zeiten und die Auflösung dieser Rücklagen in konjunkturell schlechteren Zeiten. Mit einem solchen Mechanismus wäre die prozyklische Wirkung bei einem "normalen" Konjunkturverlauf beseitigt, bei einer tiefgreifenden Wirtschaftskrise wie derzeit zumindest deutlich abgemildert.
Begründung
(nur gegenüber Plenum):Bei der gegenwärtig praktizierten Methode der Festlegung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld führt eine Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung im Folgejahr zu einer sprunghaften Erhöhung des Umlagesatzes und damit zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten in gleicher Höhe, da die Umlage nur von den Arbeitgebern erhoben wird. Dieser prozyklische Effekt muss gerade angesichts der noch nicht überwundenen schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit als sehr nachteilig bezeichnet werden.
Vorzuziehen wäre demgegenüber ein Verfahren, durch das die Umlagesätze auf einem mittleren Niveau verstetigt werden bzw. nur noch geringen Schwankungen über einen Konjunkturzyklus hinweg unterliegen. In den konjunkturell guten Jahren würden auf diese Weise Rücklagen angesammelt die dann in schlechteren Jahren aufgezehrt werden.