Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010

865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009

A.

B.

Begründung

(nur gegenüber Plenum):

Bei der gegenwärtig praktizierten Methode der Festlegung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld führt eine Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung im Folgejahr zu einer sprunghaften Erhöhung des Umlagesatzes und damit zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten in gleicher Höhe, da die Umlage nur von den Arbeitgebern erhoben wird. Dieser prozyklische Effekt muss gerade angesichts der noch nicht überwundenen schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit als sehr nachteilig bezeichnet werden.

Vorzuziehen wäre demgegenüber ein Verfahren, durch das die Umlagesätze auf einem mittleren Niveau verstetigt werden bzw. nur noch geringen Schwankungen über einen Konjunkturzyklus hinweg unterliegen. In den konjunkturell guten Jahren würden auf diese Weise Rücklagen angesammelt die dann in schlechteren Jahren aufgezehrt werden.