Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat bedauert, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage die allein von den Arbeitgebern zu finanzierende Insolvenzgeldumlage trotz der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise drastisch erhöht werden muss und damit die Lohnzusatzkosten der Unternehmen zu einer sehr unpassenden Zeit steigen müssen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dass gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Umlagesatzes mit dem Ziel zu überprüfen, die Höhe der Umlage von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln. Statt der Ausrichtung an dem im Folgejahr voraussichtlich benötigten Budget könnte beispielsweise eine Ausrichtung an dem über einen normalen Konjunkturzyklus hinweg erforderlichen Budget erfolgen. Die Folge wäre eine Rücklagenbildung - etwa bei der Deutschen Bundesbank - in konjunkturell guten Zeiten und die Auflösung dieser Rücklagen in konjunkturell schlechteren Zeiten. Mit einem solchen Mechanismus wäre die prozyklische Wirkung bei einem "normalen" Konjunkturverlauf beseitigt, bei einer tiefgreifenden Wirtschaftskrise wie derzeit zumindest deutlich abgemildert.