Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2004) 630 endg.; Ratsdok. 13690/04
A
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausgestaltung des Instruments für Stabilität wegen der noch laufenden Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des Stabilitätsinstruments der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.
B
2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.