Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5234 - vom 26. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Oktober 2006 angenommen.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über die Beteiligung Rumäniens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (KOM (2006) 0256 - C6-0321/2006 - 2006/0087(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0256)1,
- - in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über die Beteiligung Rumäniens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht,
- - gestützt auf Artikel 152 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0321/2006),
- - gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0326/2006),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Rumänien zu übermitteln.
1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.