Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende
Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle
Ausgestaltung des Finanzierungsinstruments für die
Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
wegen der noch laufenden Verhandlungen über die Finanzielle
Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht
abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf
EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des
Finanzierungsinstruments der endgültigen Ausgestaltung der
Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.