Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5309 - vom 27. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die
Entschließung in der Sitzung am 28. September 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag von Solidarnosc und zu ihrer Botschaft für Europa
Das Europäische Parlament,
- gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Gründerväter der Europäischen Union erklärten, dass die europäische Einigung nicht abgeschlossen sein wird, bevor nicht die Unterdrückung Mittel- und Osteuropas sowie der Eiserne Vorhang beseitigt sind,
B. in der Erwägung, dass die Erweiterung der Union am 1. Mai 2004 ein Akt der Einigung Europas auf dem Boden gemeinsamer Werte und Ziele war, die die Länder, Nationen und Bürger der Union einten,
C. unter Hinweis darauf, dass das vollständige Erreichen der Ziele der Union durch gewissenhaftes Handeln der Nationen und Bürger Europas auf der Suche nach Freiheit und Solidarität gestärkt werden muss,
D. daran erinnernd, dass die großen, von den Arbeitern angeführten Streiks, die im Juli und August 1980 in vielen polnischen Städten stattfanden, ein Ausdruck der Ablehnung eines Systems totalitärer Versklavung waren,
E. daran erinnernd, dass der Streik unter Führung von Lech Walesa, der zwischen dem 14. und 31. August 1980 auf der Danziger Schiffswerft vor den Augen Europas und der ganzen Welt stattfand, mit außerordentlichem Mut und Entschlossenheit im Namen grundlegender europäischer Werte geführt wurde, und dass die von den Danziger Werftarbeitern formulierten "21 Forderungen" ein neues Kapitel im europäischen Kampf "um Brot und Freiheit" einleiteten,
F. in Hochachtung für die am 31. August 1980 unterzeichneten Vereinbarungen, die unter einem totalitären System einen 500-tägigen Raum der Freiheit für die unabhängige und freie Gewerkschaft Solidarnosc mit ihren 10 Millionen Mitgliedern schufen und aus denen sich eine machtvolle Bürgerbewegung entwickelte, welche alle wichtigen sozialen Sektoren in Polen umfasste,
G. unter Hinweis auf die Botschaft an die arbeitende Bevölkerung Osteuropas, die vom ersten Kongress der Solidarnosc im Namen des gemeinsamen Kampfes für Menschenrechte in diesem Teil Europas ausging,
H. daran erinnernd, dass die polnische Gesellschaft ihre Rechte und Überzeugungen mit Mut und Entschlossenheit vertreten hat, insbesondere vor dem Hintergrund des von der kommunistischen Regierung am 13. Dezember 1981 gegen die Solidarnosc und die Freiheitsbestrebungen in der polnischen Gesellschaft verhängten Kriegsrechts,
I. erinnernd an die breite Aufmerksamkeit und Unterstützung für die Ereignisse des August 1980 sowie an die Unterstützung der Solidarnosc-Bewegung durch die freien Gesellschaften Europas während der Zeit des legalen Bestehens der Gewerkschaft sowie nach der Verhängung des Kriegsrechts; in der Überzeugung, dass der historische Impuls durch die Solidarnosc einer der wichtigsten Momente für die Bildung eines europäischen öffentlichen Raumes war,
J. in der Erkenntnis, dass die Solidarnosc friedliche Mittel im Kampf gegen ein totalitäres System einsetzte und eine der wichtigsten gewaltfreien Bewegungen in Europa war,
K. in der Erkenntnis, dass die polnische Devise "Keine Freiheit ohne Solidarität" für ganz Europa und die Welt wichtig ist,
L. in der Erkenntnis, dass der mit friedlichen Mitteln erkämpfte Erfolg der Solidarnosc Einfluss auf andere Menschenrechtsbewegungen hatte, und in der Überzeugung, dass dieser ein Modell für Länder bleibt, denen die Freiheit vorenthalten wird,
M. in der Überzeugung, dass die historischen Ereignisse des August 1980 für ganz Europa bedeutsam waren und der Streik der Werftarbeiter in Danzig sowie die Danziger Vereinbarungen als Beginn des Zusammenbruchs des kommunistischen Systems, des Endes des Kalten Krieges, der Beendigung der Teilung Europas und des Falls der Berliner Mauer betrachtet werden können,
- 1. gibt seiner Hochachtung und Dankbarkeit für die polnischen Arbeiter und alle Völker Mittel- und Osteuropas Ausdruck, die für Menschenrechte, Freiheit, Solidarität und die Einheit Europas gekämpft haben;
- 2. erkennt an, dass in Erinnerung an diese Leistung und zu ihrer Verankerung im kollektiven Gedächtnis Europas der 31. August als Tag der Freiheit und Solidarität begangen werden sollte;
- 3. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das feierliche Begehen dieses Jahrestags im europäischen Bildungswesen und in der europäischen Kultur seinen festen Platz findet;
- 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.