Punkt 11 der 865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffern 2 und 5 in Drucksache 797/1/09 wie folgt beschließen:
- 2. Die Überlegung der Kommission, als "frühzeitiges Eingreifen" vor einer Krise die grenzüberschreitende Übertragung von Vermögenswerten innerhalb einer Bankengruppe einzuführen, ist differenziert zu prüfen. Derzeit gibt es in der EU sehr unterschiedliche Gläubigerschutz- und Insolvenzregelungen. Um erhebliche Nachteile für Gläubiger infolge einer Übertragung zu verhindern, ist insbesondere zu prüfen, in welchem Umfang eine Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen und der nationalen Regelungen zur Finanzmarktregulierung als Voraussetzung einer grenzüberschreitenden Übertragung von Vermögenswerten erforderlich wäre.
- 5. Die Einrichtung eines Abwicklungsfonds auf EU-Ebene oder die Nutzung der bestehenden Einlagensicherungssysteme für Abwicklungsmaßnahmen bedarf einer ergebnisoffenen Prüfung. Da die Beaufsichtigung und die Abwicklung von Banken in enger Verbindung zueinander stehen, ist insbesondere zu prüfen, in welcher Weise die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden ausgestaltet sein müsste und in welcher Form die geplanten Europäischen Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang unterstützend tätig werden könnten. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welchem Umfang eine Harmonisierung der nationalen Regelungen zur Finanzmarktregulierung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Sicherstellung einer fairen Lastenverteilung erforderlich wäre.